21.05.2024 – Gesetze, Hinweisgebersysteme
Datenschutzbeauftragter darf keine interne Meldestelle verantworten
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, eine interne Meldestelle zu etablieren. Voraussetzung ist ein funktionierendes Hinweisgebersystem sowie fachkundige Beschäftigte, die eingehende Hinweise entgegennehmen und bearbeiten.
Lesen