Seit dem 2. Juli 2023 steht Beschäftigten der Privatwirtschaft und des öffentlichen Sektors eine neue Möglichkeit zur Verfügung, Verstöße anonym zu melden. Das Bundesjustizamt hat eine externe Meldestelle eingerichtet, die online zugänglich und live ist. Diese Initiative ist Teil des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes und soll einen zusätzlichen Schutz für Hinweisgeber* bieten.
Die externe Meldestelle können Sie hier einsehen.
Hintergrund des Hinweisgeberschutzgesetzes
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen und Behörden zur Einrichtung von Meldestellen, an die sich Beschäftigte wenden können, um Verstöße zu melden. Eine zentrale Ergänzung dieses Gesetzes ist die Möglichkeit der externen Meldung, die nun durch die neue Meldestelle des Bundesamts für Justiz umgesetzt wurde.
Wahlfreiheit für Hinweisgeber
Hinweisgeber haben die Wahl, sich entweder an interne Meldestellen innerhalb ihres Unternehmens oder an die externe Meldestelle des Bundes zu wenden. Diese Wahlfreiheit ist ein entscheidender Aspekt des Gesetzes, da sie den Schutz der Hinweisgeber verstärkt. Zudem sind Beschäftigte, die Hinweise melden, umfassend arbeitsrechtlich geschützt. Eine Beweislastumkehr sorgt dafür, dass bei Repressalien das Unternehmen nachweisen muss, dass diese nicht aufgrund der Meldung erfolgt sind.
Welche Meldungen sind zulässig?
Meldungen können Verstöße gegen EU-Recht und nationales Recht betreffen. Diese Verstöße müssen im Rahmen beruflicher, unternehmerischer oder dienstlicher Tätigkeiten geschehen sein. Die externe Meldestelle des Bundes nimmt alle Hinweise entgegen, auch solche, die nicht direkt unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen, und leitet diese gegebenenfalls an die zuständige Behörde weiter.
Die Rolle der externen Meldestelle
Die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz arbeitet unabhängig und ist organisatorisch vom restlichen Zuständigkeitsbereich des Amtes getrennt. Diese Unabhängigkeit soll gewährleisten, dass alle Hinweise objektiv geprüft und bearbeitet werden.
Alle eingehenden Hinweise werden von der externen Meldestelle bearbeitet. Sollte die externe Meldestelle nicht zuständig sein, wird der Hinweis unter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers an die zuständige Stelle weitergeleitet. Dies stellt sicher, dass kein Hinweis unbeachtet bleibt und die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden können.
Konkurrenz und interne Meldestellen
Um zu verhindern, dass Beschäftigte externe Kanäle nutzen, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre interne Meldestelle vertrauenswürdig und effizient arbeitet. Ein mangelndes Vertrauen in die interne Meldestelle kann dazu führen, dass mehr Hinweise an die externe Meldestelle abgegeben werden.
Die interne Meldestelle muss sorgfältig organisiert sein und den umfassenden Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes entsprechen. Dies umfasst nicht nur die technische Infrastruktur, sondern auch klare Verfahren und qualifiziertes Personal, das die eingehenden Hinweise angemessen bearbeitet.
Unternehmen, die effektive interne Meldestellen implementieren, können einen Wettbewerbsvorteil erlangen. Eine vertrauenswürdige Meldestelle trägt zur Compliance bei und stärkt das Vertrauen der Beschäftigten. Dies kann dazu beitragen, potenzielle Verstöße frühzeitig intern zu klären und größere rechtliche Probleme zu vermeiden.
Anforderungen und Umsetzung
Unternehmen müssen die Anforderungen an interne Meldestellen genau beachten. Die detaillierten Anforderungen können hier nachgelesen werden. Eine sorgfältige Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist essenziell, um das Vertrauen der Beschäftigten zu gewinnen und das Risiko der Nutzung der externen Meldestelle zu minimieren.
Fazit
Die Einrichtung der externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Hinweisgeberschutzes in Deutschland. Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass ihre internen Meldestellen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und vertrauenswürdig sind, um ihre Beschäftigten zu ermutigen, interne Kanäle zu nutzen. Dies trägt nicht nur zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei, sondern fördert auch eine offene und transparente Unternehmenskultur.
Angebot: Kostenfreies Gespräch mit unseren Experten
Wir begleiten Sie bei allen Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz und der Implementierung eines Hinweisgebersystems und betreiben das System für Sie. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin mit unseren Experten. Über 250 Kunden vertrauen uns bereits.
Kontakt
Sprechen Sie mit unseren Experten – unverbindlich und kostenlos.
E-Mail: info@compliancerechtsanwaelte.de
Telefon: 089 2152 7445
Autor dieses Artikels: RA Dr. Maximilian Degenhart, Geschäftsführer der Compliance Beratung + Service Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Compliance Rechtsanwälte ist eine Spezialkanzlei für Compliance, die in den Kernbereichen Compliance-Organisation, Datenschutz, ESG, Geldwäsche, IT-Recht, Strafrecht, Hinweisgebersystemen, Lieferketten und Schulungen tätig ist. Das Team von Compliance Rechtsanwälte berät eine breite Vielfalt an Mandanten. Dazu gehören aufstrebende mittelständische Unternehmen genauso wie die öffentliche Hand und Konzerne. Compliance Rechtsanwälte ist eine der führenden Adressen für Compliance in Deutschland.
Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz
Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie auf der Homepage von hinweisgeberexperte.de