05.08.2024 – Gesetze, Hinweisgebersysteme
Urteil: Meldungen über Hinweisgebersysteme als Basis einer Durchsuchungsanordnung
Compliance Maßnahmen, wozu auch Hinweisgebersysteme gehören, gewinnen bei der Aufdeckung von Missständen immer mehr an Relevanz. Aktuelles Beispiel: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Beschluss vom 14.02.2024 entschieden, dass anonyme Meldungen über ein externes Hinweisgebersystem als Verdachtsgrundlage für richterliche Durchsuchungsbeschlüsse dienen können.
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