Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das dem Schutz von Whistleblowern* dient, wurde auf Bundesebene durch die Einrichtung einer externen Meldestelle unter der Aufsicht des Bundesamtes für Justiz vorangetrieben. Diese Meldestelle ist bereits hier aktiv und stellt einen zentralen Anlaufpunkt für Hinweisgeber dar: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Die Umsetzung des HinSchG auf Landesebene schreitet ebenfalls voran. Neben der Bundesebene sind auch die einzelnen Bundesländer gefordert, landesrechtliche Vorgaben zu schaffen, nach denen Unternehmen im kommunalen Bereich interne Meldestellen einrichten. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick, über den aktuellen Stand der Umsetzung in den verschiedenen Bundesländern und wo die Regelungen abrufbar sind:

Baden-Württemberg

Seit dem 19. März 2024 ist das Kommunale-Meldestellen-Gesetz (KommMEldG) in Kraft. Gleichzeitig wurde das Lendesbeamtengeetz angepasst.

Das Gesetz

Freistaat Bayern

In Bayern wurden am 24. Juli 2023 die bestehenden Gesetze mit Verweis auf das HinSchG angepasst.

Zu den Gesetzen

Art. 85 LKrO
Art. 56 GO
Art. 97 GO
Art. 47 BezO
Art. 50 LKrO
Art. 81 BezO

Berlin

Berlin beruft sich ebenfalls auf die unmittelbare Geltung des HinSchG und setzt das Gesetz direkt im kommunalen Bereich um.

Das Gesetz

Brandenburg

Seit dem 15. Mai 2024 gilt das Kommunale Hinweisgebermeldestellengesetz (KommHinwMeldG). Brandenburg hat ebenfalls Anpassungen des Landesbeamtengesetzes im Hinblick auf das HinSchG vorgenommen.

Das Gesetz

Freie Hansestadt Bremen

Seit dem 14. März 2024 ist das Bremische Ausführungsgesetz zum Hinweisgeberschutzgesetz (BremHinSchGAG) in Kraft.

Das Gesetz

Freie und Hansestadt Hamburg

Seit in Kraft treten des Hinweisgeberschutzgesetzes im Juli 2023 wird in der Freien und Hansestadt Hamburg die Einrichtung von internen Meldestellen direkt hierüber geregelt. Ein eigenes Bundesgesetz wird nicht verabschiedet.

Hessen

Am 02. Juli 2023 ist das Hessische Hinweisgebermeldestellengesetz – HHinMeldG in Kraft getreten.

Das Gesetz

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gilt seit dem 15. Mai 2024 das Kommunale Hinweisgebermeldestellengesetz (KommHinMeldG M-V).

Das Gesetz

Niedersachsen

Niedersachsen hat am 19. Dezember 2023 das Niedersächsische Hinweisgebermeldestellengesetz (NHinMeldG) verkündet.

Das Gesetz

Nordrhein-Westfalen

Seit 30. Dezember gilt das Hinweisgeberschutzgesetz-Ausführungsgesetz NRW (HinSchG AG NRW). Mit der Neuregelung wurde auch das Landesbeamtengesetz geändert.

Das Gesetz

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz hat am 21. Februar 2024 das Landesgesetz über interne Meldestellen in Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes im kommunalen Bereich (LHinSchG RLP) verabschiedet.

Das Gesetz

Saarland

Am 30. Mai 2024 ist das Saarländische Meldestellengesetz – MeldeStG SL – in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde eine Anpassung des Saarländischen Beamtengesetzes vollzogen.

Das Gesetz

Freistaat Sachsen

Bislang gibt es lediglich einen Gesetzesentwurf über die Umsetzung des Sächsischen Hinweisgebermeldestellengesetzes (SächsHinMeldG).

Der Gesetzentwurf

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hat den § 76 a KVG LSA zur Einrichtung und den Betrieb interner Meldestellen in das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt aufgenommen. Die Regelung gilt seit dem 11. April 2024.

Das Gesetz

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat am 07. Juni 2024 das Landeshinweisgeberschutzgesetz (LHinSchG) eingeführt.

Das Gesetz – Seite 403

Freistaat Thüringen

Im Freistaat Thüringen wird noch am „Thüringer Gesetz zur Ausführung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ (ThürAGHinSchG) gearbeitet

Der Gesetzentwurf

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Autor dieses Artikels: RA Dr. Maximilian Degenhart, Geschäftsführer der Compliance Beratung + Service Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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* Zur besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d). Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.