21.05.2024 – Compliance, Gesetze, Hinweisgebersysteme
Fehlerhafte Meldestelle: Folgen für die Unternehmens-Compliance
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten*, eine interne Meldestelle einzurichten. Die Nichtumsetzung oder fehlerhafte Umsetzung kann schwerwiegende Konsequenzen haben, einschließlich hoher Bußgelder und persönlicher Haftung der verantwortlichen Personen.
Lesen