Geschäftsführer Dr. Maximilian Degenhart war zu Gast im Wirtschaftsreport der IHK Siegen (Ausgabe Januar/Februar 2026) und hat im Interview mit Redakteur Patrick Kohlberger erläutert, worauf Unternehmen beim Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in der Praxis wirklich achten müssen.
Das Wichtigste aus dem Interview
Seit Ende 2023 gilt das HinSchG für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. Doch was bedeutet das konkret? Dr. Degenhart gibt im Interview praxisnahe Antworten auf die Fragen, die Unternehmen am häufigsten beschäftigen:
Welche Mindestanforderungen gelten? Unternehmen müssen einen funktionsfähigen Meldeweg einrichten – und zwar einen digitalen. Eine einfache E-Mail-Adresse oder ein Briefkasten reicht nicht aus, da Hinweisgeber so ihre Anonymität nicht wahren können. Nur ein technisches System mit geschützter, bidirektionaler Kommunikation erfüllt die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig.
Anonyme Hinweise – bearbeiten oder ignorieren? Eindeutig bearbeiten. Anonyme Meldungen sind in der Praxis häufig sehr konkret und können nach der Rechtsprechung eine tragfähige Grundlage für interne Ermittlungen bilden. Wer anonyme Hinweise ausschließt, verliert wertvolle Frühwarninformationen.
Wie läuft ein rechtssicherer Prozess ab? Der Ablauf ist klar: Eingang bestätigen, Plausibilität prüfen, Rückfragen stellen, dokumentieren – und nach spätestens drei Monaten Rückmeldung geben. Jeder Schritt sollte mit Vorlagen und festen Fristen hinterlegt sein.
Was ist bei internen Untersuchungen zu beachten? Untersuchungen müssen schlank, schnell und rechtlich sauber sein. Ziele, Befugnisse und Grenzen sind von Anfang an festzulegen. Datenschutz und Arbeitsrecht setzen dabei klare Grenzen.
Ein gutes System schützt das gesamte Unternehmen
Ein Hinweisgebersystem ist weit mehr ist als eine Compliance-Pflicht: Es ist ein aktives Instrument zum Schutz vor finanziellen Risiken, Reputationsschäden und behördlichen Verfahren. Entscheidend ist nicht nur die Einrichtung, sondern die kontinuierliche Weiterentwicklung – durch regelmäßige Schulungen, Prozessreviews und eine gelebte Speak-Up-Kultur im Unternehmen.

Das vollständige Interview lesen
Das vollständige Interview erschien in der Ausgabe Januar/Februar 2026 des Wirtschaftsreports der IHK Siegen. [Hier geht es zum vollständigen Interview 2026)
Zum vollständigen Artikel im IHK Magazin Wirtschaft:
HinSchG: So wenden Sie das Hinweisgeberschutzgesetz effizient und rechtssicher an – mawi-on | Ein Magazin der IHK Region Stuttgart (Rubrik: Magazin Wirtschaft – Januar/Februar 2026)
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RA Dr. Maximilian Degenhart, Geschäftsführer der Compliance Beratung + Service Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
