16.05.2024 – Gesetze

NRW: Neues Ausführungsgesetz zum Hinweisgeberschutzgesetz für Kommunen und kommunale Gesellschaften

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat im Dezember 2023 ein Ausführungsgesetz zum Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz zur Ausführung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen betrifft alle Kommunen in NRW mit über 10.000 Einwohnern und mit mindestens 50 Beschäftigten.

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