Im Dezember 2023 hat der Landtag in Nordrhein-Westfalen (NRW) ein bedeutendes Ausführungsgesetz zum Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, hinweisgebende Personen in Kommunen und kommunalen Gesellschaften besser zu schützen. Betroffen sind Kommunen mit über 10.000 Einwohnern und mindestens 50 Beschäftigten sowie kommunale Unternehmen. Im Januar 2024 ist das neue Gesetz in Kraft getreten und fordert die betroffenen Einheiten zu konkreten Maßnahmen auf.
Historie des Hinweisgeberschutzgesetzes
Das nationale Hinweisgeberschutzgesetz gilt ursprünglich nicht für Kommunen und kommunale Betriebe, da der Bund keine entsprechenden Pflichten für Kommunen festlegen darf. Daher mussten spezifische landesrechtliche Regelungen geschaffen werden. Bayern und Hessen haben bereits eigene Gesetze verabschiedet, und NRW folgt nun diesem Beispiel, um den Schutz hinweisgebender Personen zu gewährleisten.
Wer ist betroffen?
Das Gesetz zur Ausführung des Hinweisgeberschutzgesetzes in NRW betrifft:
- Kommunen und Gemeindeverbände mit über 10.000 Einwohnern.
- Kommunale Betriebe und Anstalten des öffentlichen Rechts, die mehr als 50 Beschäftigte haben.
- Sonstige Beschäftigungsgeber, die im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Kommune stehen, einschließlich Stadtwerke, kommunale Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen.
Anforderungen an Kommunen und kommunale Betriebe
Betroffene Kommunen und kommunale Betriebe müssen interne Meldestellen einrichten. Dies umfasst:
- Einrichtung von Meldewegen (Hinweisgebersystemen): Diese Systeme ermöglichen es den Beschäftigten, Hinweise auf Missstände sicher und vertraulich zu melden.
- Benennung von Beauftragten für die Meldestelle: Die Beauftragten sind für die Annahme und Bearbeitung der Meldungen zuständig und müssen über ausreichendes Compliance-Kenntnisse verfügen.
- Erstellung einer Verfahrensordnung: Eine Verfahrensordnung regelt den Ablauf und die Bearbeitung der eingegangenen Hinweise.
Möglichkeiten des Outsourcing
Das Gesetz zur Ausführung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen NRW bietet die Möglichkeit, die Einrichtung und den Betrieb der Meldestelle auszulagern. Externe Dienstleister, die auf Compliance spezialisiert sind, können diese Aufgabe übernehmen. Dies ist besonders sinnvoll für Einheiten ohne eigene Rechts- oder Compliance-Abteilung. Auch ein Zusammenschluss mehrerer Einheiten zur gemeinsamen Betreuung einer Meldestelle ist möglich, erfordert jedoch detaillierte Regelungen zum Datenschutz und zur Handhabung der Meldungen.
Risiken bei Nichtumsetzung
Kommunen und kommunale Betriebe, die die geforderten Maßnahmen nicht rechtzeitig umsetzen, drohen Haftungsrisiken und hohe Bußgelder. Es ist daher essentiell, die Vorgaben des neuen Gesetzes fristgerecht zu erfüllen.
Fazit
Das neue Ausführungsgesetz zum Hinweisgeberschutzgesetz in NRW stellt eine wichtige Maßnahme zum Schutz von hinweisgebenden Personen dar. Kommunen und kommunale Betriebe müssen nun schnell handeln, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Haftungsrisiken zu vermeiden. Mit der Unterstützung von spezialisierten Dienstleistern können sie die neuen Pflichten effizient und rechtssicher umsetzen.
Angebot: Kostenfreies Gespräch mit unseren Experten
Viele Kommunen und kommunale Betriebe nutzen bereits die Expertise von Hinweisgeberexperte, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Wir betreiben Hinweisgebersysteme und Meldestellen und verfügen über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand. Dies gewährleistet eine pragmatische und rechtssichere Umsetzung der neuen Gesetzespflichten. Sie haben Fragen zum Handlungsbedarf auf kommunaler Ebene oder zum Thema Meldestelle und deren Outsourcing? Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin mit unseren Experten.
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Autor dieses Artikels: RA Dr. Maximilian Degenhart, Geschäftsführer der Compliance Beratung + Service Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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