30.06.2025 – Compliance, Datenschutz
Ein Leitfaden für fairen Wettbewerb: Wenn Datenschutz zum Wettbewerbsfaktor wird
Früher war Datenschutz eine Sache für Datenschützer und Datenschutzerklärungen eine Pflichtaufgabe für Website-Betreiber mit zu viel Zeit. Heute ist beides ein echter Wettbewerbsfaktor – und gelegentlich ein juristisches Minenfeld. Wer die DSGVO nicht ernst nimmt, riskiert inzwischen nicht nur Bußgelder von der Aufsichtsbehörde, sondern auch teure Post von der Konkurrenz. Das hat der Bundesgerichtshof mit seinen Entscheidungen vom 27. März 2025 (Az. I ZR 186/17, I ZR 222/19, I ZR 223/19) eindrücklich bekräftigt: Verstöße gegen Datenschutzpflichten können Wettbewerbsverstöße sein – und damit abgemahnt werden. Das betrifft nicht nur die großen Player im E-Commerce, sondern jedes Unternehmen mit Website, Kundenkontakt oder digitalen Tools.
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