Am 19. Februar 2025 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine neue Orientierungshilfe im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) veröffentlicht. In den dazugehörigen FAQ erklärt die Behörde, wie betroffene Unternehmen Risiken bewerten, priorisieren und wirksam in der Zusammenarbeit mit ihren Zulieferern berücksichtigen können.
Seit 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für alle Unternehmen in Deutschland mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Lieferketten keine Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverstöße enthalten.
I. Auch kleinere Unternehmen sind betroffen
Das LkSG wirkt indirekt: Viele große Unternehmen verpflichten ihre Geschäftspartner* und Zulieferer, die Vorgaben ebenfalls einzuhalten – zumindest teilweise. Unternehmen, die mit betroffenen Firmen kooperieren, müssen sich daher ebenfalls auf Compliance-Anforderungen einstellen.
Weitere Informationen der BAFA finden Sie hier. Außerdem können Sie hier das LkSG abrufen.
II. Worum geht es beim LkSG?
Unternehmen müssen entlang ihrer Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken analysieren, Maßnahmen ergreifen und darüber berichten.
In der Vergangenheit wurden oft pauschale Fragebögen an sämtliche Zulieferer versandt – unabhängig davon, ob ein tatsächliches Risiko bestand. Dieses Vorgehen war ineffizient und führte zu unnötigem bürokratischem Aufwand.
III. Neue BAFA-FAQ schaffen Klarheit
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat im Februar 2025 neue FAQ zum risikobasierten Vorgehen veröffentlicht. Diese bieten Unternehmen einen klaren Handlungsrahmen für eine effizientere Umsetzung des LkSG.
Die FAQ des BAFA können Sie hier abrufen.
IV. Was ist neu im Lieferkettengesetz?
Die neuen FAQ des BAFA konkretisieren, dass Unternehmen ihre Ressourcen gezielt auf die größten Risiken konzentrieren dürfen – anstatt alle Zulieferer gleich zu behandeln. Die neuen BAFA-FAQ enthalten folgende Kernpunkte:
1. Keine pauschalen Fragebögen mehr!
Unternehmen müssen ihre Zulieferer gezielt nach Risikoprofil auswählen. Wer alle Lieferanten gleichermaßen anschreibt, ohne Risikoanalyse, handelt nicht rechtskonform.
2. Vierstufige Risikoanalyse:
- Überblick verschaffen: Welche Risiken gibt es in der eigenen Lieferkette?
- Allgemeine Risikobetrachtung: Welche Branchen, Länder oder Materialien sind besonders kritisch?
- Konkret prüfen: Welche Risiken bestehen tatsächlich bei den wichtigsten Zulieferern?
- Priorisieren: Welche Risiken müssen zuerst behandelt werden?
3. Strikte Priorisierung erlaubt:
Unternehmen dürfen sich auf eine Handvoll wirklich relevanter Risiken fokussieren – statt sich mit einer unüberschaubaren Masse an Zuliefererantworten zu beschäftigen.
4. BAFA-Kontrollen werden verschärft:
Das BAFA kündigt an, besonders darauf zu achten, ob Unternehmen das risikobasierte Vorgehen korrekt umsetzen. Wer Risiken ignoriert oder seine Pflichten auf Zulieferer abwälzt, riskiert Sanktionen und Bußgelder.
WICHTIG: Das BAFA wird mit der Überprüfung der LkSG-Berichte erst 2026 beginnen. Unternehmen haben also eine Übergangsfrist, sollten sich aber dennoch frühzeitig auf strengere Prüfungen vorbereiten.
V. Gefahr für Unternehmen: BAFA-Prüfungen und Bußgelder drohen
Das BAFA nutzt die FAQ nicht nur als Orientierungshilfe, sondern auch zur Ankündigung verstärkter Kontrollen.
1. Zulieferer können anonyme Beschwerden beim BAFA einreichen
Wenn Unternehmen ihre Zulieferer pauschal und ohne risikobasierte Analyse kontaktieren, können betroffene Zulieferer dies anonym beim BAFA melden.
BAFA-Kontakt für Beschwerden: LKSG.Kontrolle@bafa.bund.de
2. Was bedeutet das für Unternehmen?
- Jede anonyme Beschwerde kann eine Prüfung durch das BAFA auslösen.
- Das BAFA kann eine schriftliche Auskunftsanfrage stellen.
- Falls das Unternehmen kein risikobasiertes Vorgehen nachweisen kann, drohen Bußgelder.
- Selbst wenn eine Sanktion später aufgehoben wird, bedeutet eine BAFA-Prüfung hohen Verwaltungsaufwand und Reputationsrisiken.
Besonders riskant: Unternehmen, die sich mit Zulieferern über übermäßige Fragebögen oder verpflichtende Verhaltenskodizes streiten, riskieren eine direkte BAFA-Prüfung.
VI. Was Unternehmen jetzt tun müssen
1. Fragebögen überarbeiten
- Keine pauschalen Abfragen mehr!
- Abfragen müssen sich an konkreten Risiken orientieren.
2. Risikomanagement verbessern
- Unternehmen müssen dokumentieren, wie sie Risikogebiete identifizieren und Maßnahmen priorisieren.
3. Präventionsmaßnahmen gezielt umsetzen
- Maßnahmen sollten sich nur auf Hochrisikobereiche konzentrieren.
4. Interne Schulungen durchführen
- Einkauf & Compliance müssen über die neuen BAFA-Vorgaben informiert sein.
Das BAFA hat auf seiner Website Handreichungen zum LkSG veröffentlicht, die als Hilfestellung zur Umsetzung des Gesetzes für Unternehmen gedacht sind.
VII. Fazit: Wer jetzt nicht handelt, riskiert Bußgelder
Die neuen FAQ des BAFA verschärfen die Anforderungen an Unternehmen. Standardisierte Prüfungen ohne echte Risikoanalyse sind nicht mehr zulässig. Unternehmen sollten ihre Strategie jetzt anpassen, um rechtskonform zu bleiben und hohe Sanktionen zu vermeiden.
Angebot: Kostenfreies Gespräch mit unserem Experten
Haben Sie Fragen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und ob bzw. wie Ihr Unternehmen betroffen ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne zur effektiven Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in Ihrem Unternehmen.
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Autor dieses Artikels: RA Dr. Maximilian Degenhart, Geschäftsführer der Compliance Beratung + Service Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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