03.04.2025 – Gesetze

EU-Lieferkettengesetz verschoben – Was das für Unternehmen bedeutet

Das EU-Parlament hat beschlossen, die Einführung des europäischen Lieferkettengesetzes um ein Jahr zu verschieben. Statt 2027 sollen die ersten Regelungen nun erst am 26. Juli 2028 in Kraft treten, ein Jahr später folgt die vollständige Umsetzung. Während Unternehmen in Deutschland weiterhin dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unterliegen, bleibt die EU-Regelung vorerst aus. Doch was hätte das EU-Lieferkettengesetz bedeutet? Und warum kommt die Verschiebung gerade jetzt? 

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20.03.2025 – Compliance, Gesetze

Lieferkettengesetz (LkSG): Neue BAFA-FAQ zum risikobasierten Vorgehen – Risiken & Chancen für Unternehmen

Am 19. Februar 2025 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine neue Orientierungshilfe im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) veröffentlicht. In den dazugehörigen FAQ erklärt die Behörde, wie betroffene Unternehmen Risiken bewerten, priorisieren und wirksam in der Zusammenarbeit mit ihren Zulieferern berücksichtigen können. Seit 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für alle Unternehmen in Deutschland mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Lieferketten keine Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverstöße enthalten.

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