Das EU-Parlament hat beschlossen, die Einführung des europäischen Lieferkettengesetzes um ein Jahr zu verschieben. Statt 2027 sollen die ersten Regelungen nun erst am 26. Juli 2028 in Kraft treten, ein Jahr später folgt die vollständige Umsetzung. Während Unternehmen in Deutschland weiterhin dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unterliegen, bleibt die EU-Regelung vorerst aus. Doch was hätte das EU-Lieferkettengesetz bedeutet? Und warum kommt die Verschiebung gerade jetzt?
I. EU-Lieferkettengesetz vs. deutsches LkSG: Was ist der Unterschied?
Das deutsche Lieferkettengesetz, das seit 2023 gilt, verpflichtet Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden, Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße in ihren Lieferketten zu ergreifen. Das geplante EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) geht jedoch noch weiter:
- Größerer Anwendungsbereich: Die EU-Regelung soll bereits für Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Jahresumsatz gelten. Hochrisikobranchen (z. B. Textil, Bergbau) wären sogar schon ab 250 Mitarbeitenden betroffen.
- Zivilrechtliche Haftung: Betroffene Personen oder Organisationen könnten Unternehmen verklagen, wenn diese gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen. Das deutsche LkSG sieht eine solche direkte Haftung nicht vor.
- Klimaschutz-Pflichten: Unternehmen müssten eine Klimastrategie entwickeln, die mit den Pariser Klimazielen kompatibel ist. Dies würde Unternehmen in die Pflicht nehmen, aktiv Emissionen zu reduzieren.
- Erweiterte Sorgfaltspflichten: Während das deutsche Gesetz sich vor allem auf direkte Zulieferer konzentriert, würde das EU-Gesetz Unternehmen stärker für ihre gesamte Lieferkette verantwortlich machen.
II. Warum wurde die Einführung verschoben?
Die Verschiebung des EU-Lieferkettengesetzes ist vor allem wirtschaftlichen und geopolitischen Faktoren geschuldet:
- Handelskonflikt mit den USA: Mitten im eskalierenden Wirtschaftsstreit zwischen der EU und den USA will Brüssel zusätzliche Belastungen für europäische Unternehmen vermeiden. Ein strenges Lieferkettengesetz könnte europäische Firmen im internationalen Wettbewerb benachteiligen.
- Druck aus der Wirtschaft: Unternehmensverbände kritisieren das EU-Gesetz als zu bürokratisch und warnen vor Wettbewerbsnachteilen. Besonders in Deutschland hatte sich die FDP gegen eine schnelle Umsetzung gesperrt.
- Angleichung der Regelungen: Die EU-Kommission plant, das Gesetz in einigen Punkten zu überarbeiten, um den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern.
III. Was bedeutet das für Unternehmen?
- Deutsches Lieferkettengesetz gilt weiterhin: Deutsche Unternehmen müssen sich weiterhin an das LkSG halten – die EU-Regelung wäre eine zusätzliche Verschärfung gewesen.
- Längere Vorbereitungszeit: Unternehmen haben nun mehr Zeit, um sich auf die EU-Regeln einzustellen. Die verschärfte Haftung und Klimapflichten kommen jedoch voraussichtlich trotzdem.
- Mögliche Änderungen: Durch die Verschiebung könnten noch Anpassungen erfolgen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzumildern.
VII. Fazit: Kommt das EU-Lieferkettengesetz noch?
Trotz der Verschiebung wird das EU-Lieferkettengesetz voraussichtlich 2028 in Kraft treten. Unternehmen sollten sich daher bereits jetzt mit den Anforderungen auseinandersetzen und ihre Lieferketten auf Nachhaltigkeit und Menschenrechtskonformität überprüfen. Ob die Regelungen in der aktuellen Form bleiben oder weiter entschärft werden, bleibt abzuwarten.
Weitere Informationen zum Lieferkettengesetz finden Sie hier.
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Autor dieses Artikels: RA Dr. Maximilian Degenhart, Geschäftsführer der Compliance Beratung + Service Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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