Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um. Ziel ist die barrierefreie Gestaltung bestimmter Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Unternehmen müssen zunächst prüfen, ob sie unter das Gesetz fallen, und dann konkrete Maßnahmen zur Barrierefreiheit umsetzen – insbesondere für Websites, digitale Produkte und Verkaufsprozesse.

I. Wen trifft das Gesetz?

Wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher in der EU anbieten, kann das BFSG für Ihr Unternehmen relevant sein – unabhängig von der Unternehmensgröße. Besonders betroffen sind:

  • Online-Händler & Webshop-Betreiber
  • Hersteller und Anbieter von Smartphones, Tablets, E-Readern, Computern
  • Anbieter digitaler Dienste wie Apps, E-Books, Telekommunikation oder Online-Banking
  • Verkehrsunternehmen mit digitalen Ticketsystemen
  • Banken, Versicherungen und Mobilitätsanbieter mit digitalen Kundenschnittstellen

Ausgenommen sind reine B2B-Unternehmen (ohne Endkundenzugang) und Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro – jedoch nur im Bereich der Dienstleistungen, nicht bei der Herstellung oder dem Vertrieb von Produkten.

II. Die wichtigsten To-Dos

1. Anwendungsbereich prüfen

Stellen Sie fest, ob Sie betroffene Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher bereitstellen.

2. Barrierefreiheit umsetzen

Sorgen Sie für eine zugängliche Gestaltung gemäß BFSG – z. B. durch:

  • Skalierbare Schrift und hohe Kontraste
  • Bedienbarkeit per Tastatur, Sprache oder Touch
  • Texte in leicht verständlicher Sprache
  • Audiovisuelle Alternativen für Inhalte

3. Webshop & Webseiten prüfen

Wenn Sie Verträge online abschließen lassen (z. B. Verkauf im Webshop), müssen Ihre digitalen Oberflächen barrierefrei gestaltet sein (z.  B. nach WCAG 2.1).

4. Informationspflichten erfüllen

Produktbeschreibungen, Bedienungsanleitungen und AGB müssen barrierefrei zugänglich und verständlich sein.

5. Nachweisdokumentation führen

Hersteller und Dienstleister müssen technische Dokumentationen zur Barrierefreiheit und Konformitätserklärungen bereitstellen.

6. Schulung & Prozesse anpassen

Sorgen Sie für internes Wissen und klare Zuständigkeiten im Unternehmen zur Umsetzung und Wartung der Barrierefreiheit.

III. Risiken bei Nichteinhaltung

Unternehmen drohen Bußgelder, Abmahnungen und Reputationsverluste. Die Marktaufsichtsbehörden prüfen die Einhaltung aktiv.

IV. Fazit

Das BFSG betrifft viele Unternehmen, oft auch ohne dass sie es wissen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um zu prüfen, ob Ihre Produkte oder Services betroffen sind – und gegebenenfalls barrierefrei umzubauen. Das lohnt sich nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich: Barrierefreiheit bedeutet bessere Nutzbarkeit für alle und ein inklusiveres Markenimage.

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Autor dieses Artikels: RA Dr. Maximilian Degenhart, Geschäftsführer der Compliance Beratung + Service Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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