Compliance – was bedeutet das für meine Organisation?

Wir helfen Compliance zu erklären & umzusetzen

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Bei Compliance Rechtsanwälte beraten wir Menschen*, die in ihrer Organisation für Compliance verantwortlich sind, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen: nachhaltige Einhaltung der geltenden Regelungen und Rechtssicherheit. Im Unternehmen, in Behörden und in unserer Gesellschaft. Dafür sorgen unsere Experten im Team mit unseren Mandanten.

Denn in einer wertschätzenden Zusammenarbeit liegt für uns der Grundstein unseres gemeinschaftlichen Erfolgs. Also: exzellente rechtliche und wirtschaftliche Ergebnisse.

Wir sind Compliance Rechtsanwälte. 360 Grad Compliance.

Unsere Leistungen

Arbeitsrecht Compliance

Datenschutz-Compliance

ESG/CSR-Compliance

Geldwäsche-Prävention & KYC

IT-Security

KI-Compliance

Strafrecht & Criminal Compliance

Tax Compliance

Compliance Organisation und interne Untersuchungen

Compliance für den Öffentlichen Sektor

Hinweisgebersysteme

Schulungen

Unsere Kanzlei

Compliance Rechtsanwälte ist eine Spezialkanzlei für Compliance, die in den Kernbereichen Compliance-Organisation, Datenschutz, ESG, Geldwäsche, IT-Recht, Strafrecht, Hinweisgebersysteme, Lieferketten und Schulungen tätig ist. Das Team von Compliance Rechtsanwälte berät ein breites Spektrum an Mandanten. Dazu gehören aufstrebende mittelständische Unternehmen genauso wie die öffentliche Hand und Konzerne. Compliance Rechtsanwälte ist eine der führenden Adressen für Compliance in Deutschland.

Unsere Services

Wir unterstützen unsere Mandanten bei allen Compliance-relevanten Aufgaben. Wir bieten sowohl Individualberatung als auch pauschale Leistungspakete an. Neben der klassischen Rechtsberatung im Einzelfall führen wir Risikoanalysen durch, bauen Compliance-Management-Systeme auf, führen interne Untersuchungen durch, stellen einen externen Beauftragten in vielen Bereichen wie z.B. Geldwäsche und Datenschutz und betreiben Hinweisgebersysteme. Last but not least führen wir Schulungen der Mitarbeiter durch.

Compliance-Check

Stellen Sie sich die folgenden Fragen

Wir prüfen Ihre aktuelle Risikoposition und stellen die Ergebnisse Ihren aktuellen Risikoprozessen gegenüber.

Die Compliance-Strukturen müssen zur Unternehmensgröße und dem Risiko passen. Mit über 250 laufenden Compliance-Mandaten kennen wir die Best Practice in allen Branchen sowie für die öffentliche Hand. Wir fungieren für viele Mandanten ohne interne Compliance-Fachkunde als Compliance-Sparringspartner und geben auch kurzfristig Einschätzungen und Lösungen zu plötzlich auftretenden Fragen.

Falls es doch einmal zu einem Schadensfall kommt, müssen Sie nachweisen, dass die Compliance-Zuständigkeiten klar definiert waren. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt und welche Zuständigkeiten mindestens definiert sein müssen, um im Schadensfall den Versicherungsschutz nicht zu verlieren.

Das ausgefeilteste interne Regelwerk ist nutzlos, wenn die Beschäftigten die Regelungen nicht kennen oder nicht verstehen. Wir prüfen Ihre Unterlagen, bringen diese – falls nötig – auf den aktuellen und einen verständlichen Stand. Natürlich schulen wir auch mit modernen E-Learning-Tools, die schon hunderttausende Beschäftige erfolgreich genutzt haben.

Führungskräfte und Beschäftigte müssen geschult werden, sonst ist das beste Regelwerk wenig wert. Denn Compliance-Themen sind zu wichtig, um gar nicht oder zu kompliziert oder unverständlich dargestellt zu werden. Wir setzen auf einfache E-Learnings für die Beschäftigten und Führungskräfte. Unsere E-Learnings bringen die relevanten Inhalte einfach und verständlich auf den Punkt. Mit einem Mix aus einem ansprechenden Erklären der rechtlichen Hintergründe, einer vielfältigen Designwelt, adaptivem und spielerischem Lernen sowie Barrierefreiheit verankert sich das Wissen länger im Gedächtnis Ihrer Beschäftigten.

Die Compliance-Herausforderungen in Unternehmen sind in den letzten Jahren stark gestiegen und führen zu Unsicherheiten und falschem Handeln bei den Beschäftigten. Ihr Know-how ist entscheidend für Ihren zukünftigen Unternehmenserfolg. Mit unseren E-Learnings aktivieren wir die Schwarmkompetenz in Ihrer Organisation und schaffen einen Lernprozess, der nachhaltig wirkt.

Der zunehmende Compliance-Druck, der vom Gesetzgeber, den Aufsichtsbehörden und Gerichten ausgeht, setzt Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte unmittelbar dem Risiko der persönlichen Haftung aus. Die D&O-Versicherung für Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte bietet keine vollständige Deckung für die persönliche Haftung, sofern keine rechtskonforme Compliance-Struktur besteht.

Teil einer von Compliance Rechtsanwälte entworfenen Compliance-Organisation ist das Monitoring der für das konkrete Unternehmen geltenden rechtlichen Vorgaben. Wir ermöglichen unseren Kunden, dieses Monitoring selbst zu organisieren.

Sie stellen sich auch diese Fragen? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle!

Compliance Rechtsanwälte ist Ihr Experte für alle Themen im Bereich Compliance. Wir beraten Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand, erarbeiten Lösungen und setzen diese für unsere Mandanten um.

Kontaktieren Sie uns!

Der Compliance Newsfeed

Die für die Einhaltung des Lieferkettengesetztes zuständige Behörde (BAFA) hat weitere Details veröffentlicht, die Unternehmen dabei helfen sollen, Auslegungsfragen des Gesetzes besser zu verstehen. Die Behörde nutzt hierfür einen Fragen- und Antworten Katalog, der hier öffentlich abrufbar ist.

Jetzt lesen

Der Kampf gegen Geldwäsche gewinnt immer mehr Aufmerksamkeit. In der Folge vervielfachen sich auch die Pflichten von Unternehmen, Vorkehrungen gegen Geldwäsche zu treffen. Eine Grundlage dieser Unternehmenspflichten ist das Wissen, mit wem man eigentlich Geschäfte macht. „Know Your Customer“ ist das Stichwort, kurz: KYC. KYC bezeichnet den Prozess zur Identifizierung und Überprüfung der Identität und Integrität eines Kunden oder Geschäftspartners.

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Compliance Maßnahmen, wozu auch Hinweisgebersysteme gehören, gewinnen bei der Aufdeckung von Missständen immer mehr an Relevanz. Aktuelles Beispiel: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Beschluss vom 14.02.2024 entschieden, dass anonyme Meldungen über ein externes Hinweisgebersystem als Verdachtsgrundlage für richterliche Durchsuchungsbeschlüsse dienen können.

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360 Grad Compliance

* Zur besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d). Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.