15.05.2025 – Allgemein, Compliance

Interne Untersuchungen in Unternehmen: Rechtskonforme Umsetzung und Arbeitsrechtliche Leitplanken

Unternehmen müssen Regelverstöße nicht nur verhindern, sondern bei konkreten Hinweisen aktiv aufklären. Das Stichwort „Interne Untersuchung“ ist bekannt. Aber die wenigsten Unternehmen haben einen konkreten Ablaufplan für ein derartiges Ereignis. Oft entstehen aus einer solchen (anfänglichen) Unklarheit heraus vermeidbare Fehler, die jedoch folgenreich sein können. Compliance Rechtsanwälte führt regelmäßig interne Untersuchungen durch und übernimmt für Mandanten die Verantwortung, dass alles korrekt und diskret abläuft. Was wir selbst beachten und wie Unternehmen vorgehen sollten, lesen Sie im folgenden Beitrag.

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29.04.2025 – Allgemein, Gesetze

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Alles, was Sie wissen müssen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um. Ziel ist die barrierefreie Gestaltung bestimmter Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Unternehmen müssen zunächst prüfen, ob sie unter das Gesetz fallen, und dann konkrete Maßnahmen zur Barrierefreiheit umsetzen – insbesondere für Websites, digitale Produkte und Verkaufsprozesse.

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07.04.2025 – Compliance, Gesetze

Compliance und Geschäftsführerpflichten: Haftungsrisiken in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Compliance ist Chefsache. Geschäftsführer sind verpflichtet, für eine rechtmäßige Unternehmensführung zu sorgen – und tragen bei Verstößen nicht nur organisatorische, sondern auch persönliche Verantwortung. Ein wirksames Compliance-Management-System (CMS) ist daher mehr als gute Praxis: Es ist eine rechtliche Notwendigkeit.

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01.04.2025 – Compliance, Gesetze

Güterhändler – Geldwäschepflichten “für jedermann”

Die Bekämpfung von Geldwäsche ist längst nicht mehr nur Aufgabe des Finanzsektors. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass Geldwäsche auch über zahlreiche andere Wirtschaftszweige geschieht. Daher ist der Kreis der Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gezielt auch auf nicht-finanzielle Bereiche ausgeweitet: insbesondere sind Güterhändler* erfasst. Häufig sind sich Güterhändler aber nicht bewusst, dass sie umfangreiche Pflichten treffen. Dabei ist es im Grundsatz unerheblich, ob die Güterhändler Bargeld annehmen oder nicht.  

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