20.03.2025 – Compliance, Gesetze
Lieferkettengesetz (LkSG): Neue BAFA-FAQ zum risikobasierten Vorgehen – Risiken & Chancen für Unternehmen
Am 19. Februar 2025 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine neue Orientierungshilfe im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) veröffentlicht. In den dazugehörigen FAQ erklärt die Behörde, wie betroffene Unternehmen Risiken bewerten, priorisieren und wirksam in der Zusammenarbeit mit ihren Zulieferern berücksichtigen können. Seit 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für alle Unternehmen in Deutschland mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Lieferketten keine Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverstöße enthalten.
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