Ihr zuverlässiger Partner für alle
Fragen der Tax Compliance
Unsere Leistungen im Bereich Tax Compliance:
- Bestandsaufnahme IST-Situation
- Risikoanalyse nach Steuerarten (Ertragssteuern, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Schenkungs-/ Grunderwerb-/ Grundsteuer, Zölle und Verbrauchsteuern) des Kunden sowie Bewertung der Analyseergebnisse
- Gezielte und branchenspezifischen Risikoanalyse für steuerbegünstigte Einrichtungen (Öffentliche Hand, Vereine, Verbände und Stiftungen)
- Erarbeitung und Einführung von Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen: Präventiv und Detektivische Maßnahmen
Präventiv (Tools zur Fehlervermeidung):
- Erarbeitung von Entscheidungshilfen, Mustervorlagen, Anleitungen, Checklisten, Richtlinien, Berechtigungskonzept
- Schulungen, Webinare, Zertifizierung
- Frühzeitige Kommunikation von Rechtsprechungsänderungen und Gesetzesänderungen
Detektivische Maßnahmen:
- Einführung eines steuerlichen, innerbetrieblichen Kontrollsystems (Steuer-IKS)
- Plausibilitätskontrollen
- Konzeptionierung von Verprobungsmaßnahmen
- Unterrichtung der Leistungsebene
Warum ist ein Internes Kontrollsystem Steuern (Steuer-IKS) als Teil eines Compliance Management Systems sinnvoll?
Ein Steuer-IKS dient in erster Linie der Kosteneinsparung im Unternehmen. Steuerliche Rechtssicherheit schafft Freiraum im Unternehmen sich um die kreative Unternehmensentwicklung zu kümmern und vermeidet unerwartete Steuernachzahlungen, Säumniszuschläge und Bußgelder.
Ein Steuer-IKS ist in der steuerlichen Gesetzgebung derzeit nicht explizit vorgeschrieben, daher besteht grundsätzlich keine eigenständige steuerrechtliche Verpflichtung. Seit 2015 vertritt aber die Finanzverwaltung bundeseinheitlich abgestimmt folgende Meinung:
„Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann, jedoch befreit dies nicht von einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.“
Die Einführung eines Streuer IKS kann daher auch dazu beitragen die persönliche Vorwerfbarkeit von Fehlern bei der Geschäftsleitung und leitenden Angestellten deutlich zu reduzieren oder gar auszuschließen.
Risikofeld “Steuererklärungen”
Die wichtigste steuerliche Pflicht eines Unternehmens ist die rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen und die Entrichtung fälliger Steuern. Unterlassen oder Verzögern dieser Pflichten kann zu Zwangsgeldern oder Verspätungszuschlägen führen.
Die Unternehmensleitung haftet für nicht abgegebene oder nicht rechtzeitig gezahlte Steuern auch selbst. Steuererklärungen müssen wahrheitsgemäß sein. Vorsätzliche Falschangaben stellen Steuerhinterziehung dar und können zu Freiheitsstrafen oder Geldstrafen führen. Selbst leichte Fahrlässigkeit kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur im Falle vorsätzlicher Steuerhinterziehung möglich und unterliegt strengen Bedingungen.
Fehlerhafte Steuererklärungen können durch verschiedene Umstände entstehen, wie z.B. unzulässige Betriebsausgaben oder unvollständige Dokumentation von Transaktionen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung erstreckt sich nicht auf andere Straftaten wie Korruption oder Bilanzfälschung.
Was ist zu beachten?
- Rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen und Zahlung fälliger Steuern ist Pflicht.
- Unterlassen oder Verzögerung kann zu Zwangsgeldern oder Verspätungszuschlägen führen.
- Vorsätzliche Falschangaben können zu Steuerhinterziehung führen.
- Selbst leichte Fahrlässigkeit kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Risikofeld “Buchhaltung und Jahresabschluss”
Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, Bücher zu führen, die seine Handelsgeschäfte und Vermögenslage nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) widerspiegeln. Die Erstellung des Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, ist eine Kernpflicht. Die Buchführungspflichten erstrecken sich auch auf steuerliche Aspekte, wobei der Grundsatz der vollständigen und richtigen Buchführung gilt.
Verstöße gegen diese Pflichten können zu Zwangsgeldern führen und die Finanzbehörden befugt machen, Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, was zu höheren Steuerlasten führen kann. Unvollständige Buchführung kann als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Versuch der Steuerhinterziehung betrachtet werden, was zu strafrechtlichen Konsequenzen führt.
Die Aufbewahrungspflicht für steuerrelevante Unterlagen beträgt in der Regel zehn Jahre. Elektronische Bücher müssen grundsätzlich im Inland geführt und aufbewahrt werden, es sei denn, es liegt eine abgestimmte Ausnahme vor.
Die Einhaltung der Buchführungspflichten erfordert ein gut funktionierendes Compliance-System, um sicherzustellen, dass die Buchführung korrekt und fristgerecht erfolgt. Dieses System sollte klar definieren, wer intern oder extern für die Buchführung verantwortlich ist.
Was ist zu beachten?
- Gesetzliche Buchführungspflicht gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) und Abgabenordnung (AO)
- Erstellung eines vollständigen Jahresabschlusses mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
- Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Buchführungspflichten: Zwangsgelder, Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen, Ordnungswidrigkeiten oder strafrechtliche Verfolgung
- Notwendigkeit eines funktionierenden Compliance-Systems zur Einhaltung der Buchführungspflichten und klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten