Ihr zuverlässiger Partner für alle
Fragen der strafrechtlichen Unternehmensberatung
und -vertretung & Criminal Compliance
Compliance Rechtsanwälte unterstützt Mandanten:
- bei der präventiven Beurteilung strafrechtlicher Risiken im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit,
- im Rahmen von internen Untersuchungen mit strafrechtlichen Bezügen durch Vermittlung strafrechtlicher Expertise,
- als Vertreter durch Straftaten geschädigter Unternehmen, z.B. bei der Stellung von Strafanzeigen,
- in der „strafrechtlichen Krise“ als Unternehmensvertreter in Ermittlungsverfahren, z.B. bei Durchsuchung und Vermögensarresten sowie der (drohenden) Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen Unternehmen,
- durch Schulung von Mitarbeitern, z.B. für den Fall der Durchsuchung.
Strafrechtliche Präventivberatung
Die von Unternehmen zu beachtenden Regelungen nehmen stetig zu. Diese Komplexität der Regulierung wird dadurch verschärft, dass der Gesetzgeber auch vermehrt dazu greift, Regelungen durch strafrechtliche Vorschriften abzusichern. Durch diese „Expansion des Strafrechts“ wird auch das Risiko höher, dass sich Mitarbeiter von Unternehmen strafbar machen. Auch wenn es in Deutschland derzeit noch kein Unternehmensstrafrecht gibt, sind mit diesen Straftaten von Mitarbeitern erhebliche Sanktionsrisiken für das Unternehmen verbunden. Bei Straftaten oder einer Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) von Organen, die eine solche Straftat ermöglicht hat, droht die Verhängung einer Geldbuße gegen das Unternehmen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 30 OWiG).
Für Unternehmen ist es deshalb essenziell, die mit der unternehmerischen Tätigkeit im Allgemeinen oder mit speziellen unternehmerischen Maßnahmen im Besonderen verbundenen Strafbarkeitsrisiken zu identifizieren und zu bewerten und Klarheit über die durch das Strafrecht gezogenen Grenzen des legalen Wirtschaftens zu gewinnen. Hierdurch wird letztlich auch Straftaten von Mitarbeitern vorgebeugt, die sonst zu staatlichen Ermittlungsverfahren mit entsprechenden Reputationsrisiken führen würden.
Straftaten von Mitarbeitern als
Krisensituation für Unternehmen
Unternehmen werden mit strafrechtlichen Fragestellungen insbesondere auch in Fällen konfrontiert, in denen Mitarbeiter Straftaten begehen, sei es im vermeintlichen Unternehmensinteresse (z.B. durch Bestechung von Geschäftspartnern), sei es, um das Unternehmen zu schädigen (z.B. durch Untreue). Denkbar ist weiterhin, dass das Unternehmen Opfer einer Straftat eines Geschäftspartners wird. Kommt es zu Straftaten im Unternehmen, ist es regelmäßig angezeigt, diese im Rahmen einer internen Untersuchung aufzuklären und auf Grundlage des Untersuchungsergebnisses über weitere Maßnahmen – wie z.B. eine Strafanzeige oder Meldungen gegenüber Behörden – zu entscheiden.
Im „worst case“ führen Straftaten von Mitarbeitern zu staatlichen Ermittlungsverfahren, bevor diese im Unternehmen entdeckt werden. Dann kann das Unternehmen von Zwangsmaßnahmen, insbesondere einer Durchsuchung oder der Arrestierung von Vermögenswerten, unvorbereitet konfrontiert werden.
Für die betroffenen Unternehmen ist es von herausragender Bedeutung, in der „strafrechtlichen Krise“ kompetente Berater an ihrer Seite zu haben, die im Umgang mit Ermittlungsbehörden wie der Staatsanwaltschaft erfahren sind und die Expertise haben, die drohenden wirtschaftlichen und Reputationsschäden abzuwenden oder zumindest zu minimieren.