Prävention und Risikominimierung

Die Einhaltung des Kartellrechts stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Die Grenzen zwischen zulässigem und unzulässigem Marktverhalten sind oft interpretationsbedürftig – insbesondere bei Fragen der „Unbilligkeit“. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und Reputationsschäden führen. Eine frühzeitige Compliance-Beratung schützt vor diesen Risiken und hilft, unternehmerische Entscheidungsfreiheit innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu wahren.

Unsere Leistungen im Bereich Kartellrechts-Compliance:

1. Risikomanagement und strategische Beratung

  • Kartellrechtliche Grenzen im Marktverhalten
  • Kartellrechtliche Vorgaben für Verbandsarbeit
  • Beachtung von Behinderungs- und Diskriminierungsverboten (§ 20 GWB, § 30 EnWG)
  • Preiskontrolle & Missbrauchsaufsicht (§ 19 Abs. 2 Nr. 2,3 GWB)

2. Prävention und Schulungen

  • Interne Compliance-Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter
  • Entwicklung und Implementierung interner Richtlinien
  • Prüfung von Verträgen und Geschäftsmodellen auf kartellrechtliche Risiken

3. Zusammenarbeit mit Behörden

  • Kooperation mit Wettbewerbsbehörden in Auskunfts- und Monitoringfragen
  • Beratung zu Kronzeugenprogrammen
  • Vermeidung von Unternehmensgeldbußen bei Verstößen durch Mitarbeiter

Warum Kartellrechts-Compliance?

Kartellverstöße sind kein Kavaliersdelikt. Unternehmen, die gegen das Kartellrecht verstoßen, riskieren nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch Reputationsverluste und Schadensersatzklagen. Ein strukturiertes Compliance-Programm hilft, diese Risiken zu minimieren und unternehmerische Handlungsspielräume rechtskonform auszunutzen.

Compliance Rechtsanwälte

Als zuverlässiger Partner für alle Fragen zu kartell- und wirtschaftsstrafrechtlichen Compliance-Themen stehen wir Ihnen mit einem ganzheitlichen Ansatz zur Seite.

Unser zuständiger Experte

Dr. Rolf Raum

Kartellrechts-Compliance, Wirtschaftsstrafrecht