Ihr zuverlässiger Partner für alle Fragen der Geldwäscheprävention

Das Thema Geldwäsche betrifft alle Unternehmen, auch außerhalb der Finanzindustrie. Wir unterstützen sie dabei, damit verbundene Risiken vorbeugend zu erkennen und zu managen.

Unsere Leistungen im Bereich
Geldwäscheprävention & KYC

  • Auslagerung der Erfüllung der Geldwäschepflichten auf uns als externe Geldwäscheverantwortliche
  • Erstellung Risikoanalysen im Bereich Geldwäsche und KYC
  • Vertretung vor Aufsichts- und Ordnungsbehörden und Gerichten
  • Abgabe von unverzüglichen Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU) und Beratung hierzu
  • Quick-Check und Statusanalyse zur Geldwäscheprävention & KYC Lage
  • Geldwäscheprävention & KYC Schulungen

Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Risikoanalyse und „Know Your Customer“ (KYC): Diese Begriffe waren lange Zeit für viele mittelständisch geprägten Unternehmen nur begrenzt relevant. Dies gilt in dieser Pauschalität nicht mehr.

Denn Gesetzgebung und Aufsicht intensivieren Prävention und Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch mit Blick auf unternehmerische Aktivitäten außerhalb der Finanzbranche. In der Folge steigen die Anforderungen der Geldwäscheprävention auch für Wirtschaftsteilnehmer außerhalb des Finanzsektors. Selbst für jene – auf den ersten Blick eher untypischen – Adressaten geldwäscherechtlicher Regulierung ergeben sich damit erhöhte reputationelle sowie zivil- und strafrechtliche Risiken.

Die Geldwäscheprävention ist für mittelständische Unternehmen auch deshalb von Bedeutung, da ihre Zahlungsdienstleister oder Banken erheblichen Geldwäscheanforderungen unterliegen. Als Geschäftspartner können die Unternehmen daher indirekt von den Anforderungen für letztere betroffen sein. Eine präventive Sorgfalt lohnt sich, um bestehende Zahlungsdienstleistungen- und Kreditbeziehungen zu bewahren.

Wegen der steigenden Komplexität der Materie können aber selbst breit aufgestellte Rechts- oder Compliance-Abteilungen den Anforderungen oft nicht gerecht werden, während Unternehmen ohne Rechts- oder Compliance-Abteilungen sich häufig nicht einmal über die geldwäscherechtlichen Anforderungen im Klaren sind. Gleichzeitig verfügen selbst allgemein aufgestellte Mittelstandskanzleien oft nicht über in dieser Hinsicht spezialisierte Berater.

Für die betroffenen Unternehmen und Organisationen ist es von herausragender Bedeutung, kompetente Partner an ihrer Seite zu haben, die die regulatorischen Anforderungen gemeinsam mit ihnen entwickeln, identifizieren und risiko- und unternehmensangemessen adressieren, entsprechende Pflichten umsetzen und somit den bestehenden Rechts- und Reputationsrisiken effektiv vorbeugen.

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
nicht nur in der Kreditwirtschaft

Wenn Sie oder Ihr Unternehmen Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 des Geldwäschegesetzes („GwG“) sind, treffen Sie umfassende geldwäscherechtliche Pflichten.

Verpflichte in diesem Sinne sind Sie nicht nur als Kreditinstitut, Immobilien- und Versicherungsmakler,
sondern insbesondere als Einzel- und Großhändler für hochpreisige Waren, die entsprechend hohe Geldbeträge umsetzen. Auch als Geschäftspartner von Finanzdienstleistern sollten Sie sich indirekt um geldwäscherechtliche Sorgfalt bemühen, um bestehende Zahlungsdienstleistungen- und Kreditbeziehungen nicht zu gefährden.

Auch darüber hinaus sollten Unternehmen prüfen, inwiefern eine geldwäscherechtliche Risikoprävention angezeigt ist – denn der Straftatbestand der Geldwäsche ist auch ohne Vorsatz und bereits bei Leichtfertigkeit einschlägig. Zudem müssen alle juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften ihre wirtschaftlichen Berechtigten in das geldwäscherechtliche Transparenzregister eintragen.

In der Folge ergeben sich Pflichten in Bezug auf:

  • die Etablierung eines wirksamen Risikomanagements
  • die Erstellung von Risikoanalysen
  • die Abgabe von Verdachtsmeldungen
  • die Umsetzung risikoangemessener Sicherungsmaßnahmen
  • die Bestellung von Geldwäschebeauftragten
  • die Erfüllung sogenannter geldwäscherechtlicher Sorgfaltspflichten (insbesondere der Identifizierung von Geschäftspartnern, sog. KYC- bzw. -„Know-Your-Customer“ Pflichten)
  • die Schulung von Mitarbeitern
  • der Eintragung in das Transparenzregister

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung risiko- und unternehmensangemessener Maßnahmen

Bei allen Fragen zu Ihren geldwäscherechtlichen Pflichten und deren Umsetzung unterstützen wir Sie als zuverlässiger Partner. Daneben stehen wir Ihnen insbesondere zur Seite hinsichtlich:

  • der Auslagerung der Erfüllung der Geldwäschepflichten auf externe Geldwäscheverantwortliche
  • dem Kontakt mit Aufsichts- und Ordnungsbehörden und Gerichten
  • der Abgabe von unverzüglichen Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU)

Compliance Rechtsanwälte

Als zuverlässiger Partner für alle Fragen der Geldwäscheprävention & KYC stehen wir Ihnen mit einem ganzheitlichen Ansatz zur Seite.

Unsere zuständigen Experten für Geldwäscheprävention & KYC

Dr. Lukas Philipp Köhler

Geldwäsche-Compliance