Ihr zuverlässiger Partner für alle Compliance Fragen für den öffentlichen Dienst

Braucht es überhaupt Compliance für die öffentliche Hand, die durch Art. 20 Abs. 3 GG ohnehin an Recht und Gesetz gebunden ist?

Die klare Antwort: Ja. Compliance bedeutet schließlich im Kern die Rechts- und Regelkonformität. Die öffentliche Hand muss die Rechts- und Regelkonformität ihres Handeln gewährleisten. Um diese Aufgabe im Alltag zu erreichen, muss die öffentliche Hand Compliance-Standards einhalten. Diese Standards müssen die speziellen Anforderungen des öffentlichen Sektors wiederspiegeln.

Compliance Rechtsanwälte betreut über einhundert Unternehmen der öffentlichen Hand und öffentliche Körperschaften. Wir kennen die „Eigenheiten“ und beraten die Organisationen der öffentlichen Hand dabei, Compliance-Standards zu erfüllen und Haftungsrisiken für die handelnden Personen zu minimieren.

Unsere Leistungen im Bereich Compliance Struktur- und Organisation:

  • Compliance Überprüfung und Schnellcheck
  • Einrichtung von Compliance-Strukturen und einer Compliance-Organisation
  • Compliance Risikoanalyse und Wesentlichkeitsanalyse
  • Entwicklung der Compliance-Strategie inkl. internen Regelungen (Leitlinien, Richtlinien, Handlungsanweisungen und Prozessen) zu den für das Unternehmen wesentlichen Compliance-Aspekten
  • Compliance-Überwachung und Verbesserung
  • Aufbau Beteiligungscontrolling
  • Interne Untersuchungen
  • Vorbereitung und Begleitung von Compliance – Zertifizierungen und Audits
  • Monitoring regulatorischer Änderungen
  • Erarbeitung und Durchführung von Schulungen für Beschäftigte und Führungskräfte

Compliance ist komplex und erfordert ein umfassendes Detailwissen. Dies liegt auch daran, dass Compliance-Verstöße immer haftungsträchtiger werden. Ein weiterer Aspekt: Der Druck von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Regulierungsbehörden nimmt zu. Dies setzt Unternehmen & Organisationen sowie deren Geschäftsführer und leitende Angestellte unmittelbar dem Risiko der (persönlichen) Haftung und Reputationsrisiken aus. Hinzu kommt, dass die D&O-Versicherung für Geschäftsführer und leitende Angestellte keine vollständige Deckung mehr für die persönliche Haftung bietet, sofern keine Compliance-Vorkehrungen bestehen.

Unser Angebot für Sie

Sprechen Sie mit uns. In einem einstündigen Gespräch bekommen beide Seiten ein Gefühl dafür, welche Maßnahmen sinnvoll sein könnten und was möglicherweise dringend getan werden muss. Wir freuen uns auf das Gespräch.

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Minimal To-Do’s

Minimal Compliance To-Do’s

Der Weg zu einer Compliance Organisation

Weg zu einer Compliance Organisation

Ihr zuverlässiger Partner für alle Fragen der Compliance in kommunalen Unternehmen

Kommunale Unternehmen sind nicht nur an Gesetze gebunden, sie stehen auch unter ständiger Beobachtung der Öffentlichkeit und Medien. Umso wichtiger ist es, Regelverstöße und unredliches Verhalten zu vermeiden. Außerdem müssen Sie besondere Sorgfaltspflichten, etwa bei der Verantwortung für öffentliche Mittel oder aufgrund hoheitlicher Befugnisse einhalten.  Auch die spezifischen Wirtschaftsfelder kommunaler Betriebe – insbesondere in den Bereichen der Energie- und Trinkwasserversorgung, in der Entsorgung, im öffentlichen Nahverkehr oder in der Telekommunikation – bringen jeweils branchentypische Compliance-Anforderungen mit sich.

Unsere Leistungen im Bereich Compliance für den Öffentlichen Sektor

Aufgrund der Nähe zur öffentlichen Hand ist es für kommunale Unternehmen unerlässlich, dass diese nicht nur nach wirtschaftlichen Grundsätzen geführt werden, sondern auch die öffentlichen Belange angemessen berücksichtigen. Insofern besteht für kommunale Unternehmen eine besondere Verpflichtung, dass die Geschäftstätigkeit mit Gesetzen, behördlichen Vorgaben sowie internen Regelungen konform ist. Wir entwickeln für Sie ein Compliance-Konzept, das alle besonderen Sorgfaltspflichten umsetzt, die Konformität mit geltenden Gesetzen sicherstellt und die Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit optimiert.

Enthaftung

Wir sorgen mit unseren Compliance-Leistungen dafür, dass sich Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Verwaltungsräte enthaften können.

Ohne Compliance-Vorkehrungen haften die Organe und deren Mitglieder für Schäden, die mit einem sorgfältigen Compliance-Programm nicht aufgetreten wären.

Vorschriften für kommunale Unternehmen

Kommunale Unternehmen müssen gerade in folgenden Bereichen gesetzliche Vorgaben einhalten:

  • Vergaberecht
  • Korruptionsprävention
  • Datenschutz
  • Haushaltsrecht
  • Umwelt- und Arbeitsschutzgesetze

Compliance ist für kommunale Unternehmen nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung und -kultur. Sie sichert das Vertrauen der Öffentlichkeit, schützt vor rechtlichen Risiken und trägt zur Effizienz und Effektivität der Unternehmensprozesse bei.

Die Einhaltung der relevanten Vorschriften, wie Vergaberecht, Korruptionsprävention, Datenschutz, Haushaltsrecht sowie Umwelt- und Arbeitsschutzgesetze, ist dabei unerlässlich. Ein starkes Compliance-Management-System ist daher unverzichtbar für den langfristigen Erfolg kommunaler Unternehmen und das Wohl der Gesellschaft.

Compliance Rechtsanwälte

Als zuverlässiger Partner für alle Fragen der Implementierung eines Risikomanagement stehen wir Ihnen mit einem ganzheitlichen Ansatz zur Seite.

Auswahl unserer Referenzen

Erfahrung und Exzellenz – wir kombinieren beides.

Über 500 Mandate geben uns recht.

Unsere zuständigen Experten

Unsere Beratung bietet Ihnen eine 360 Grad Unterstützung, von der Einrichtung eines Compliance Management Systems über Datenschutz bis zu Arbeitsrechts-Compliance. Unser Ziel ist es, Ihre Compliance so zu gestalten, dass sie nicht nur den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht, sondern sich auch effizient in Ihren Geschäftsalltag integriert lässt. Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf das Gespräch.

Dr. Maximilian Degenhart

Dr. Maximilian Degenhart

Compliance-Experte

Wiebke Steffen

Datenschutz- und IT-Recht