Subventionsbetrug bei Corona-Hilfen

Staatliche Corona-Hilfen stellten für viele Unternehmen in Pandemiezeiten eine zentrale finanzielle Unterstützung dar. Inzwischen prüfen die Bewilligungsstellen Schlussabrechnungen und Corona-Hilfen werden in vielen Fällen zurückgefordert. Diese Fälle geraten zum Teil auch in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden, etwa weil im Rahmen der Antragsstellung falsche Angaben gemacht wurden. Der Tatvorwurf lautet in diesen Fällen häufig: Subventionsbetrug. Neben Unternehmen und Selbstständigen stehen auch Berater im Risiko. Die strafrechtliche Aufarbeitung der Bewilligung von Corona-Hilfen wirft eine Reihe von rechtlichen Fragen auf. Wesentlich ist dabei die enge Verzahnung von Verwaltungs- und Strafverfahren. Hier finden Sie einen Überblick über Entwicklungen, Strafbarkeit, Verjährung, Beihilfe und Verteidigungsstrategien.

I. Aktuelle Entwicklungen rund um Corona-Hilfen

Corona-Hilfen flossen in Milliardenhöhe. Insgesamt wurden über fünf Millionen Anträge für die Bewilligung der Unterstützungszahlungen gestellt. Inzwischen prüfen die Bewilligungsstellen und Ermittlungsbehörden die Antragsstellungen und Bewilligungen systematisch. Die Zahl der Ermittlungen wegen bewilligter Corona-Hilfen gegen Unternehmer, Selbständige und Berater steigt so bundesweit stetig. In vielen Fällen ermitteln Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafsachen, die Verfahren bündeln, Ressourcen gezielt einsetzen und Bewilligungsvorgänge detailliert prüfen.

II. Was gilt als Subventionsbetrug nach § 264 StGB?

Nach § 264 StGB macht sich unter anderem strafbar, wer unrichtige oder unvollständige Angaben über subventionserhebliche Tatsachen macht. Ebenso strafbar ist die zweckwidrige Verwendung von Mitteln. Schon das Machen der unrichtigen oder unvollständigen Angaben begründet eine Strafbarkeit. Die Bewilligung der Subvention ist keine Strafbarkeitsvoraussetzung. Eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetrugs erfordert grundsätzlich Vorsatz. In bestimmten Fällen kann aber sogar leichtfertiges Verhalten für eine Strafbarkeit genügen. Leichtfertigkeit bedeutet grobe Unachtsamkeit, so zum Beispiel, wenn Anträge mit offensichtlichen Fehlern gestellt werden.

III. Verurteilung wegen Subventionsbetrug kann empfindliche Strafen nach sich ziehen

Ein vorsätzlicher Subventionsbetrug kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. In besonders schweren Fällen – etwa bei bandenmäßigem Vorgehen, Schadenssummen über 50.000 Euro oder gewerbsmäßiger Begehung – drohen bis zu zehn Jahre Haft. Daneben kann es zu außerstrafrechtlichen Folgen wie einer Gewerbeuntersagung kommen.

Kommt es zu einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Subventionsbetrugs, können die Fördersummen auch als Taterträge nach § 73 StGB eingezogen werden. Zudem kommt dann auch eine persönliche Haftung des Täters, zum Beispiel des Geschäftsführers einer GmbH, für die Rückzahlung der Subventionen in Betracht.

IV. Überprüfung der Corona-Hilfen als Ausgangspunkt der Ermittlungen

Die Soforthilfen und Überbrückungshilfen wurden unter großem Zeitdruck geschaffen. Die Programme liefen digital und unbürokratisch. Die Anträge basierten auf Prognosen zu Umsätzen und Liquiditätsengpässen. Ermittler vergleichen heute diese Prognosen mit Steuerdaten und Schlussabrechnungen. Ergeben sich hierbei große Abweichungen, weckt dies den Verdacht einer missbräuchlichen Beantragung. Allerdings handelten viele Antragsteller in unsicherer Rechtslage. Förderbedingungen änderten sich laufend. Die Ermittlungsbehörden prüfen aber sehr detailliert. Dadurch entsteht – auch wenn die Antragsteller ohne Täuschungsabsicht gehandelt haben – ein hohes Risiko, in den Fokus von Ermittlungen zu geraten.

V. Verjährung Subventionsbetrug – Wie lange droht Gefahr?

Subventionsbetrug verjährt im Regelfall in fünf Jahren. Für Fälle des schweren Subventionsbetrugs gilt eine zehnjährige Frist. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Auszahlung der Subvention. Diese langen Fristen belasten Betroffene: Ermittlungen können erst Jahre nach der Auszahlung beginnen. Das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung bleibt demnach lange bestehen.

VI. Beraterhaftung: Risiko für Steuerberater und Anwälte

Auch Berater können sich strafbar machen. Steuerberater und Rechtsanwälte, die fehlerhafte Angaben übernehmen oder falsche Anträge unterstützen, machen sich ggf. wegen Beihilfe oder sogar Mittäterschaft strafbar. Zudem besteht das Risiko einer zivilrechtlichen Haftung gegenüber Mandanten.

VII. Rückforderung von Corona-Soforthilfen und Strafverfahren

Wird eine unrechtmäßige Beantragung und Bewilligung von Corona-Hilfen festgestellt, kommt es zur behördlichen Rückforderung der Zahlungssummen. Strafrechtliche Ermittlungen stützen sich oftmals auf solche Rückforderungsbescheide. Wer gegen einen solchen Bescheid klagt, verbessert demnach seine Position auch im strafrechtlichen Verfahren. Ein Erfolg vor dem Verwaltungsgericht schwächt die Argumente der Staatsanwaltschaft. Die Verwaltungsrechtlichen Verfahren haben also unmittelbare Bedeutung für die Strafverteidigung. Das Vorgehen gegen Rückforderungsbescheide ist deshalb ein wichtiger Teil einer ganzheitlichen Verteidigungsstrategie.

VIII. Verteidigungsstrategien bei Subventionsbetrug

Eine wirksame Verteidigung muss deshalb zweigleisig sein:

  • Verwaltungsrecht: Rückforderungsbescheide prüfen und anfechten.
  • Strafrecht: Schweigen, Akteneinsicht, Verteidigungsstrategie entwickeln.

Verwaltungsgerichtsurteile liefern Argumente für die Strafverteidigung. Zugleich können auch strafgerichtliche Entscheidungen die Rückforderungsverfahren beeinflussen. Nur eine abgestimmte Strategie in beiden Verfahren schützt Betroffene wirksam.

IX. Auch Kurzarbeitergeld ist Subvention

Neben der Rückforderung von Corona-Hilfen und damit zusammenhängenden Ermittlungsverfahren kommt es auch vermehrt zur Rückforderung von Kurzarbeitergeld, das viele Unternehmen während der Corona-Pandemie in Anspruch genommen haben. Nach der Rechtsprechung ist auch das Kurzarbeitergeld eine Subvention, sodass in Rückforderungsfällen oft auch ein Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrugs eingeleitet wird. Auch hier gilt es, das Vorgehen im Sozialrecht und Verwaltungsrecht aufeinander abzustimmen.

IX. Fazit: Subventionsbetrug bei Corona-Hilfen und Kurzarbeitergeld – abgestimmte Verteidigung notwendig

Die strafrechtliche Aufarbeitung der staatlichen Unterstützung während der Coronapandemie zeigt: Selbst Jahre nach der Auszahlung drohen Unternehmen, Selbstständigen und auch Beratern erhebliche rechtliche Konsequenzen – sowohl strafrechtlich als auch verwaltungsrechtlich. Gerade wegen der engen Verzahnung beider Verfahrensebenen ist eine koordinierte Verteidigung von zentraler Bedeutung. Wer Rückforderungsbescheide rechtzeitig angreift, kann nicht nur finanzielle Schäden begrenzen, sondern auch die strafrechtliche Position entscheidend verbessern. Gleichzeitig ist im Strafverfahren eine frühe und strategisch geplante Verteidigung der Schlüssel, um Risiken zu minimieren und bestenfalls eine Einstellung noch im Ermittlungsverfahren zu erreichen. Wer betroffen ist, braucht deshalb eine abgestimmte Verteidigungsstrategie.

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Autoren dieses Artikels:

RA Dr. Maximilian Degenhart, Geschäftsführer der Compliance Beratung + Service Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

RA Georg Köpferl, Of Counsel der Compliance Beratung + Service Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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