Georg Köpferl, LL.M. (Berkeley)
Rechtsanwalt Georg Köpferl ist als Of Counsel bei Compliance Rechtsanwälte tätig.
Rechtsanwalt Georg Köpferl ist als Of Counsel bei Compliance Rechtsanwälte tätig.
Identifikation und Bewertung von Strafbarkeitsrisiken; strafrechtliche Begutachtung unternehmerischer Maßnahmen; strafrechtliche Begleitung interner Untersuchungen; Beratung und Vertretung von Unternehmen in strafrechtlichen Krisensituationen (z.B. Durchsuchungen; Einziehung); Mitarbeiterschulungen (z.B. für den Durchsuchungsfall)
Nach Studium (mit strafrechtlicher Spezialisierung) und Referendariat in München, Masterstudium an der University of California, Berkeley, Vereinigte Staaten von Amerika. Anschließend zunächst Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ludwig-Maximilians-Universität München, dann als Rechtsanwalt am Münchener Standort der auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei ROXIN Rechtsanwälte Part mbB. Nach selbstständiger Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger Gründung der Kanzlei Wittig Köpferl Rechtsanwälte Part mbB mit Prof. Dr. Petra Wittig mit Fokus auf der Vertretung und Beratung von Unternehmen und Einzelpersonen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Als auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt vermittle ich Unternehmen Expertise in einem Rechtsbereich, dem – jedenfalls in der alltäglichen unternehmerischen Praxis – meist keine zentrale Aufmerksamkeit geschenkt wird. Oft werde ich von Unternehmen deshalb erst in Krisensituationen gerufen, z.B. wenn das Unternehmen (wegen von Mitarbeitern oder Geschäftspartner begangenen Straftaten) von Durchsuchungsmaßnahmen betroffen ist oder Vermögenswerte des Unternehmens arrestiert werden, weil sie mutmaßlich aus Straftaten stammen. Um die „strafrechtliche Krise“ zu verhindern, unterstütze ich Unternehmen auch bei der Beurteilung strafrechtlicher Risiken von unternehmerischen Maßnahmen. Schließlich stehe ich Unternehmen als Berater zur Seite, wenn ein Compliancefall auch strafrechtliche Fragestellungen aufwirft, z.B. durch die strafrechtliche Bewertung von Sachverhalten, die im Rahmen einer internen Untersuchung aufgeklärt werden, damit hierauf aufbauend die notwendigen unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden können.
Das breite Spektrum der juristischen Expertise, auf die Unternehmen zurückgreifen können und in dem sich die Diversität der juristischen Fragestellungen widerspiegelt, mit denen Unternehmen konfrontiert werden können. Ausgehend vom konkreten Unternehmen und/oder einer konkreten Fragestellung kann so ein maßgeschneidertes Team von Expertinnen und Experten zusammengestellt werden, das neben den juristischen Fragestellungen auch die Bedürfnisse von mittelständischen Unternehmen in der anwaltlichen Beratung nicht aus dem Blick verliert.
Dass ich Unternehmen und Menschen auch in Ausnahmesituationen zur Seite stehen kann. Im Strafverfahren offenbaren sich die Möglichkeiten der Ausübung von Staatsgewalt im besonderen Maße. Die staatlichen Maßnahmen, die angewendet werden, sind einschneidend und nachhaltig. Als anwaltlicher Interessenvertreter gewährleiste ich, dass die Rechte meiner Mandantinnen und Mandanten auch in diesen Extremsituationen gewahrt werden.
Der Blick über den juristischen Tellerrand auf das aktuelle gesellschaftliche Geschehen. Den Input hierfür liefert insbesondere meine Partnerin, die mir als Wissenschaftlerin neue Perspektiven aufzeigt und mich zum Denken außerhalb meiner Anwalts-Blase anregt.