Fachbereich: Geldwäschecompliance

Leistungen

Übernahme der Funktion des externen Geldwäschebeauftragten; Interne Untersuchungen, Mitarbeiterschulungen; Risikoanalysen, Umsetzung Sicherungsmaßnahmen.

Vita

  • Seit 2022: Syndikusrechtsanwalt, Head of Legal (Product), Upvest-Gruppe (Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitut)
  • 2021-2022: Rechtsanwalt, Linklaters LLP
  • 2020-2021: Syndikusrechtsanwalt Trade Republic Bank GmbH (Wertpapierinstitut)
  • 2019: Promotion zum Dr. iur, Ludwig-Maximilians-Universität, München
  • 2016: Forschungsstudium Harvard Law School, USA
  • 2015/2016: Studium Magister Juris, Oxford University, Vereinigtes Königreich
  • 2008-2013: Studium Rechtswissenschaften Bucerius Law School, Hamburg

Compliance-Experte? Was machen Sie eigentlich genau, Herr Dr. Köhler?

Ich unterstütze Unternehmen dabei, ihre Aufgaben im hochsensiblen Bereich der Geldwäscheprävention zu erfüllen. Das ist ein Rechtsbereich, den viele gerne übersehen, obwohl die Bedeutung der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eigentlich jedem Zeitungsleser sofort auffallen müsste. Das liegt wahrscheinlich daran, dass keiner davon ausgeht, selbst der Geldwäsche Vorschub zu leisten. Allerdings geht das am eigentlichen Punkt der Geldwäscheregulierung vorbei: Der Gesetzgeber spannt die adressierten Unternehmen generalisiert dazu ein, dem allgemeinen Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegenzutreten. Die Pflichten können also alle treffen.

Was macht Compliance Rechtsanwälte für Mandanten besonders?

Wir gehen nicht pauschal und sozusagen „mit der Brechstange“ an rechtliche Anforderungen unserer Mandanten heran. Nicht jeden treffen die geldwäscherechtlichen Pflichten in identischer Intensität, wir nehmen immer die Verhältnismäßigkeit in den Blick: Auch wenn eine Vielzahl von Unternehmen Adressaten der Geldwäscheregulierung sind, ist eine risiko- und unternehmensangemessene Prävention wichtig. Besonders bei uns ist, dass wir für diesen Umstand besonders sensibilisiert sind und die praktischen Bedürfnisse und Fähigkeiten von mittelständischen Unternehmen gut kennen.

Was motiviert Sie täglich aufs Neue?

Anwalt im besten Sinne sein: Das bedeutet für mich, die tatsächlichen Bedürfnisse der Mandanten ernst nehmen und realistische und vor allem tragfähge Lösungen zu entwickeln. Man muss sich klarmachen: Das Gesetz ist abstrakt, der Einzelfall ist aber immer konkret. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns und können – häufig schlicht auch unter schlichtem Einsatz von gesundem Menschenverstand – Probleme lösen.

… und privat: Was treibt Sie an?

Ich bin Börsianer durch und durch und setze mich gerne mit dem Zeitgeschehen auseinander. In diesen spannenden Zeiten gibt es daher kaum eine Minute, in der ich mich langweile. Die kostbarste Zeit ist aber die Zeit, die ich mit meiner kleinen Tochter verbringe, auf dem Spielplatz oder bei einem schönen Wimmelbuch.