Ombudsmann
Eine Ombudsperson (oft noch „Ombudsmann“ genannt) ist eine externe, fachkundige Vertrauensperson, die vertrauliche Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder relevantes Fehlverhalten entgegennimmt und – typischerweise nur mit Zustimmung des Hinweisgebers – an eine vom Unternehmen bestimmte Stelle weitergibt. Hintergrund ist, dass viele Wirtschaftsdelikte ohne Hinweise aus der Mitarbeiterschaft oder von Dritten kaum aufklärbar sind und Hinweisgeber häufig Repressalien befürchten. Die Ombudsperson soll durch Unabhängigkeit und Vertraulichkeit die Hemmschwelle senken und den Schutz der Identität stärken.
In der Praxis hat sich vor allem die anwaltliche Ombudsperson bewährt, weil sie besonderen Verschwiegenheitspflichten unterliegt und regelmäßig ein hohes Vertrauensniveau bietet. Ihre Rolle ist dabei nicht die eines „Schlichters“, sondern eher die einer Vertrauensstelle: Sie nimmt Hinweise entgegen, strukturiert sie, prüft sie auf Plausibilität, klärt Rückfragen (häufig in persönlichen Gesprächen) und achtet darauf, dass Berichte so gestaltet werden, dass aus dem Inhalt nicht unnötig Rückschlüsse auf die Identität des Hinweisgebers möglich sind. Gerade diese dialogische, menschliche Komponente ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber rein digitalen Meldetools.
Ombudspersonen werden häufig als Bestandteil eines Hinweisgebersystems eingesetzt – entweder allein oder kombiniert mit einem elektronischen Meldekanal. IT-basierte Systeme bieten Vorteile im Fallmanagement (Dokumentation, Fristen, Statistiken), sind aber weniger geeignet, den typischen Beratungs- und Unterstützungsbedarf von Hinweisgebern abzudecken. Deshalb setzen viele Unternehmen auf ein Mehrkanalmodell, während für kleinere Organisationen die Ombudsperson oft die fachlich und wirtschaftlich sinnvollste Grundlösung darstellt.
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