Geldwäscheprävention

Seit der Neufassung des Geldwäschegesetzes (GwG) im Jahr 2017 gelten umfangreiche Pflichten auch für Güterhändler und andere Verpflichtete. Maßgeblich ist ein risikobasierter Ansatz, der die Implementierung eines wirksamen geldwäschespezifischen Risikomanagements verlangt. Dieses umfasst insbesondere eine dokumentierte und regelmäßig zu aktualisierende Risikoanalyse sowie darauf aufbauende interne Sicherungsmaßnahmen, etwa KYC-Prozesse, Verdachtsmeldungen, Hinweisgebersysteme, Schulungen, Dokumentationspflichten und – soweit erforderlich – die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern und erheblichen Reputationsschäden sanktioniert werden.

Die Anforderungen wurden durch die 5. EU-Geldwäscherichtlinie weiter verschärft. Hinzu kommen zunehmende Herausforderungen durch Sanktionen und Embargos, deren dynamische Entwicklung insbesondere international tätige Unternehmen vor erhebliche Compliance-Risiken stellt.

In Deutschland bleibt die Geldwäscheprävention trotz des Scheiterns des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes (FKBG) ein zentrales Aufsichtsthema. Die bestehenden Strukturen und Zuständigkeiten gelten fort, während Aufsichts- und Ermittlungsbehörden ihre Prüf- und Durchsetzungspraxis weiter intensivieren.

Wir unterstützen Unternehmen präventiv bei der Risikoanalyse, der Identifizierung von Geschäftspartnern, der Einrichtung, Prüfung und Weiterentwicklung interner Sicherungsmaßnahmen sowie bei der Aufdeckung und Aufarbeitung von Verdachtsfällen. Zudem beraten wir zu Sanktionen und Embargos und begleiten die Implementierung entsprechender Governance-Prozesse.

Darüber hinaus vertreten wir Mandanten in Bußgeldverfahren nach dem GwG sowie bei Vorwürfen der Geldwäsche nach § 261 StGB. Besonders zeitkritisch unterstützen wir bei Kontosperrungen infolge von Geldwäscheverdachtsmeldungen, etwa durch die schnelle Klärung der Herkunft von Vermögenswerten und die Kommunikation mit Banken und Ermittlungsbehörden.

Der regulatorische Druck steigt weiter: Mit dem EU-Geldwäschepaket, der ab 2025 tätigen europäischen Aufsichtsbehörde AMLA sowie der unmittelbar ab dem 01.07.2027 geltenden EU-Geldwäscheverordnung werden die Anforderungen an Unternehmen nochmals deutlich verschärft.

Die Anforderungen an die Geldwäscheprävention betreffen Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen – von der Einrichtung wirksamer Präventionssysteme über akute Krisensituationen wie Kontosperrungen bis hin zur Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren. Die vorstehenden und nachfolgenden Beiträge zeigen, wie diese Themen ineinandergreifen und ganzheitlich zu betrachten sind.

Sie möchten mehr über Geldwäscheprävention erfahren?

Unsere erfahrenen und spezialisierten Anwälte stehen Ihnen im Bereich Geldwäscheprävention kompetent zur Seite. Kontaktieren Sie uns – wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.