Business-Partner-Risk-Assessment

Ein Business-Partner-Risk-Assessment ist die strukturierte Ersteinschätzung, mit der Unternehmen für neue und bestehende Geschäftspartner ein Risikoprofil bilden, um Umfang und Tiefe der weiteren Prüfung festzulegen. Ausgangspunkt ist eine pragmatische Risikoklassifizierung anhand zentraler Risikofaktorengruppen: Personen & Historie (z. B. Reputation, Referenzen, Auffälligkeiten, wirtschaftlicher Druck), Produkte & Märkte (z. B. Branchen- und Marktrisiken, besondere Gefährdung von Produkten/Dienstleistungen), Sitz- & Aktivitätsländer (z. B. schwer nachvollziehbare Strukturen, erhöhte Landesrisiken/Korruptionsumfeld) sowie die (geplante) Transaktionsgestalt (z. B. ungewöhnliche Konstruktionen, Einbindung nicht plausibler Dritter, Offshore-Zahlungswege, Kontakt zu Amtsträgern/PEPs). Aus diesen Gruppen lassen sich weitere Risikoindikatoren ableiten, die rechtlich und wirtschaftlich relevant sein können, etwa im Hinblick auf Korruptions-, Geldwäsche- oder Sanktionsrisiken.

Zweckmäßig ist es, Partnergruppen zu bilden (z. B. bestimmte Länder-/Strukturmerkmale), weil bereits die Gruppenzugehörigkeit eine Zuordnung zu einer Risikoklasse rechtfertigen kann. Das Ergebnis des Risk-Assessments steuert dann das weitere Vorgehen: Bei geringem Risiko und ohne zwingende gesetzliche Vorgaben kann eine reduzierte Prüfung bis hin zur bloßen gelegentlichen Überwachung genügen; bei erhöhtem Risiko werden Umfang und Intensität der Prüfung ausgeweitet. Die eigentliche Geschäftspartnerprüfung erfolgt dabei sinnvollerweise in einem Stufenmodell: Zu einem Standardumfang werden je nach Risikoprofil weitere Maßnahmen und Informationsquellen ergänzt, bis das erforderliche Prüfungsniveau erreicht ist.

Zum Standardumfang zählt regelmäßig die Identifizierung und Verifizierung wesentlicher Stammdaten des Geschäftspartners (bei natürlichen Personen z. B. Identitätsdaten; bei juristischen Personen z. B. Firma, Rechtsform, Register-/Sitzdaten, Vertretungsorgane), ggf. ergänzt durch Gründungsnachweise in Rechtsordnungen ohne verlässliche Register. Hinzu kommen häufig Plausibilitätsprüfungen (z. B. keine reine Briefkastengesellschaft, tatsächlicher Verwaltungssitz, Mitarbeiter/ operative Tätigkeit), Recherchen in öffentlich zugänglichen Quellen einschließlich „Bad-Press“-Checks zu typischen Delikten (Korruption, Betrug, Geldwäsche etc.), das Einholen interner Erfahrungswerte sowie – je nach Geschäftsmodell – ein Abgleich mit relevanten Sanktionslisten. Bei entsprechender Indikation kann zudem die Klärung eines wirtschaftlich Berechtigten erforderlich werden.

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