Außenhandelsrecht und Sanktionen
Das Außenhandelsrecht und das Sanktionsrecht regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Waren-, Dienstleistungs-, Technologie-, Kapital- und Zahlungsverkehr. International tätige Unternehmen unterliegen hierbei einer Vielzahl nationaler, europäischer und internationaler Vorschriften, insbesondere dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), den Sanktionsverordnungen der Europäischen Union sowie spezialgesetzlichen Regelungen zur Export-, Investitions- und Kapitalverkehrskontrolle.
Zentrales Ziel des Außenhandels- und Sanktionsrechts ist es, sicherheits-, außen- und wirtschaftspolitische Interessen zu schützen. Unternehmen müssen daher prüfen, ob ihre Geschäfte genehmigungspflichtig, meldepflichtig oder vollständig untersagt sind. Dies betrifft insbesondere den Handel mit sanktionierten Personen, Organisationen oder Staaten, den Export kontrollierter oder sogenannter Dual-Use-Güter, den Zahlungs- und Kapitalverkehr mit Drittstaaten sowie die Weitergabe von Technologien, Software oder sensiblen Daten.
Seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die praktische Bedeutung der personen- und produktbezogenen Sanktionen erheblich zugenommen. Sanktionen unterliegen einem dynamischen Wandel und werden regelmäßig verschärft oder angepasst. Verstöße können zu erheblichen Bußgeldern, strafrechtlichen Konsequenzen, Vermögenseinziehungen, Lieferkettenunterbrechungen sowie massiven Reputationsschäden führen. Daher ist ein strukturiertes, risikobasiertes Außenwirtschafts- und Sanktions-Compliance-System ein wesentlicher Bestandteil moderner Compliance-Organisationen.
Zum Außenhandelsrecht zählen insbesondere:
- Exportkontrolle und Güterklassifizierung (einschließlich Dual-Use-Güter),
- Sanktions- und Embargorecht der EU,
- Zollrecht sowie Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen,
- Kapital- und Zahlungsverkehr mit Drittstaaten,
- Investitionskontrolle,
- WTO-Recht und internationale Handelshemmnisse.
Die Umsetzung der Vorgaben erfordert neben juristischer Expertise ein tiefes Verständnis internationaler Geschäftsmodelle, Lieferketten und Finanzströme sowie eine enge Abstimmung mit zuständigen Behörden wie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), den Zollbehörden oder der Deutschen Bundesbank.
Was wir anbieten
Wir unterstützen Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung internationaler Geschäftsbeziehungen, der Einrichtung und Weiterentwicklung von Außenwirtschafts- und Sanktions-Compliance-Systemen sowie bei Genehmigungs-, Melde- und Prüfverfahren. Darüber hinaus begleiten wir Außenwirtschaftsprüfungen und Ermittlungsverfahren, übernehmen die Kommunikation mit Behörden und entwickeln praxisnahe Strategien zur Absicherung internationaler Lieferketten und zur Minimierung außenwirtschafts- und sanktionsrechtlicher Risiken.
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