Prävention und Risikominimierung
Die Einhaltung des Kartellrechts stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Die Grenzen zwischen zulässigem und unzulässigem Marktverhalten sind oft interpretationsbedürftig – insbesondere bei Fragen der „Unbilligkeit“. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und Reputationsschäden führen. Eine frühzeitige Compliance-Beratung schützt vor diesen Risiken und hilft, unternehmerische Entscheidungsfreiheit innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu wahren.
Unsere Leistungen im Bereich Kartellrechts-Compliance:
1. Risikomanagement und strategische Beratung
- Kartellrechtliche Grenzen im Marktverhalten
- Kartellrechtliche Vorgaben für Verbandsarbeit
- Beachtung von Behinderungs- und Diskriminierungsverboten (§ 20 GWB, § 30 EnWG)
- Preiskontrolle & Missbrauchsaufsicht (§ 19 Abs. 2 Nr. 2,3 GWB)
2. Prävention und Schulungen
- Interne Compliance-Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter
- Entwicklung und Implementierung interner Richtlinien
- Prüfung von Verträgen und Geschäftsmodellen auf kartellrechtliche Risiken
3. Zusammenarbeit mit Behörden
- Kooperation mit Wettbewerbsbehörden in Auskunfts- und Monitoringfragen
- Beratung zu Kronzeugenprogrammen
- Vermeidung von Unternehmensgeldbußen bei Verstößen durch Mitarbeiter
Warum Kartellrechts-Compliance?
Kartellverstöße sind kein Kavaliersdelikt. Unternehmen, die gegen das Kartellrecht verstoßen, riskieren nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch Reputationsverluste und Schadensersatzklagen. Ein strukturiertes Compliance-Programm hilft, diese Risiken zu minimieren und unternehmerische Handlungsspielräume rechtskonform auszunutzen.